Bündnis „Schulfrei für die Bundeswehr. Lernen für den Frieden!“

Wer wir sind. Wie wir arbeiten. Welche Ziele wir verfolgen

Wir verstehen uns als landesweiten Zusammenschluss von antimilitaristischen, pazifistischen, kirchlichen und gewerkschaftlichen Organisationen. Am Beispiel Schule klären wir über die Militarisierung der Gesellschaft auf und setzen uns gegen die Präsenz der Bundeswehr in Schulen in Baden-Württemberg ein.

Die konkrete Arbeit des Bündnisses richtet sich gegen die Kooperationsvereinbarung zwischen Bundeswehr und Kultusministerium, die Jugendoffizieren privilegierten Zugang zu Schulen ermöglicht. Darüber hinaus kritisieren wir die Werbemaßnahmen der KarriereberaterInnen, die sich an Jugendliche richten. Wir motivieren Schulen in Baden-Württemberg sich als „militärfrei” zu erklären, regen Austausch und Diskussionen zum Thema an und bringen Proteste und Aktionen voran, um eine breitere Öffentlichkeit für das Thema zu gewinnen.

Wir kritisieren die Praxis der Jugendoffiziere, einseitig über die Sicherheitspolitik der Bundesregierung zu informieren und die Auslandseinsätze der Bundeswehr zu legitimieren. Mit dieser Kritik erinnern wir an die wichtigste Orientierungslinie im Schulunterricht und in der politischen Bildung, den Leitgedanken des ‚Beutelsbacher Konsens‘ (z.B. das Überwältigungsverbot und Kontroversitätsgebot). Unseren Aktivitäten liegt die Überzeugung zugrunde, dass SchülerInnen nicht für den Dienst an der Waffe angeworben werden sollen, sondern lernen, wie politische Konflikte gewaltfrei und zivil ausgetragen werden können, und befähigt werden, sich für die Menschenrechte einzusetzen und solidarisch zu leben – ganz im Sinne von Art. 24 (2) des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und Art. 12 der Landesverfassung Baden-Württemberg (Erziehung zur Friedensliebe).

Struktur:

Das Bündnis „Schulfrei für die Bundeswehr. Lernen für den Frieden“ ist ein landesweiter Zusammenschluss von Einzelpersonen, Initiativen und Organisationen und ist im Sommer 2018 aus der Kampagne „Schulfrei für die Bundeswehr. Lernen für den Frieden“ hervorgegangen.

Arbeitsweise:

Das Bündnis bietet eine Plattform für strategische Vernetzung, Bündelung von Aktivitäten, gemeinsamer Recherche und Austausch. Je nach aktueller politischer Situation, konzentrieren wir unsere Aktivitäten auf spezifische Anlässe und Themen. Wir stellen Hintergrundmaterial zur Verfügung und unterstützen SchülerInnen, LehrerInnen, ReferendarInnen, Eltern und Friedensgruppen, die sich gegen den Einsatz von Jugendoffizieren und Karriereberatern an Schulen engagieren wollen. Wir beteiligen uns aktiv an friedenspolitischen und antimilitaristischen Aktivitäten und initiieren eigene Aktionen.

Als zentraler Ort für Absprachen und Austausch dienen Bündnistreffen, die in der Regel alle 2 Monate in der DFG-VK Geschäftsstelle abgehalten werden.

Unsere Ziele:

Das Bündnis führt die Arbeit an den übergeordneten Zielen der Kampagne weiter. Diese bilden die inhaltliche Grundlage aller Aktivitäten im Rahmen der Bündnisarbeit.

Bündnismitglieder…

  1. … setzen sich für eine Kündigung der Kooperationsvereinbarung zwischen Bundeswehr und Kultusministerium ein.
  2. … sensibilisieren über die Militarisierung der Gesellschaft insbesondere am Beispiel Schule und den Werbemaßnahmen der Bundeswehr.
  3. … streben eine Stärkung der Friedensbildung an baden-württembergischen Schulen an.

Aktivitätenkatalog:

Um die oben genannten Ziele weiter zu verfolgen, gibt es für Mitwirkende im Bündnis eine Vielzahl von möglichen Aktivitäten. Beispiele sind:

  • Organisieren von Protesten vor Schulen und Messen, bei denen Jugendoffiziere und/oder KarriereberaterInnen der Bundeswehr eingeladen sind. Darin eingebunden ist wichtige Aufklärungsarbeit mit und für Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen.
  • Organisation und Beteiligung an gewaltfreien Aktionen zum Thema Bildung und Frieden wie Aktionstage, Protestveranstaltungen, Demonstrationen
  • Lobbying: Gespräche und schriftlicher Austausch mit Abgeordneten und Parteien, Verbänden; parlamentarische Anfragen
  • Recherche und Analyse zu Jugendoffizieren, KarriereberaterInnen, Minderjährigen bei der Bundeswehr
  • Recherche und Reflektion zu den Themen Friedensbildung, Friedenspädagogik
  • Monitoring von Aktivitäten der Jugendoffiziere und Karriereberater
  • Informations- und Diskussionsveranstaltungen in und außerhalb der Schulen, Aufklärung und Bildung
  • begleitende Medienarbeit, Nutzung der Social Media Kanäle
  • Fundraisingmaßnahmen für die Finanzierung der Bündnisaktivitäten wie Soliparties, Kollekte, Konzerte usw.
  • und vieles mehr…

Text Gewaltfreiheit als Grundlage: Gewaltfreih-inBündnisGrundl_20.03.2019

Mitwirken im Bündnis:

Mitglied werden: Eine Einzelperson, Initiative oder Organisation kann jederzeit Mitglied im Bündnis werden, sofern sie sich an den Zielen orientiert.

Was wir erwarten: Bündnismitgliedern nehmen regelmäßige an den Bündnistreffen teil, geben einen finanziellen Beitrag nach Selbsteinschätzung und berichten transparent über (geplante und durchgeführte) Aktivitäten.

Jegliche Formen von Rassismus, Rechtsradikalismus, Sexismus oder Antisemitismus haben bei uns keinen Platz.

Was wir bieten: Das Bündnis bietet feste Räume zum Treffen, Unterstützung bei der Koordination von Abläufen, kollegialen Austausch, Strategieplanung und regelmäßige Evaluation.

Ausblick:

Wir nehmen die Landtagswahl 2021 zum Anlass, unsere Aktivitäten zu fokussieren (z.B. indem wir uns im Vorfeld in den politischen Meinungsbildungsprozess einbringen) und um die Bündnisstruktur zu evaluieren.Was wir machen…

Rechtsform:

Das Bündnis ‚Schulfrei für die Bundeswehr – Lernen für den Frieden‘ stellt eine Außen-Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Außen-GbR) dar gemäß BGB §§ 705 ff. Der Gesellschaftsvertrag wurde konkludent geschlossen zum gemeinschaftlichen Zweck der Förderung der Friedensbildung. Es wurde durch mündlichen Gesellschaftervertrag vereinbart, dass jedes Gesellschaftsmitglied durch Beschluss der Mehrheit bei den Gesellschaftsversammlungen mündlich mit der Vertretung der Gesellschaft und mit Aufträgen der Geschäftsführung beauftragt werden kann. In besonderen Fällen bevollmächtigt der Geschäftsführer (siehe unter Kontakt). Beiträge werden nach Bedarf und nach der jeweiligen Finanzkraft sowie auch durch Leistung von Diensten erbracht.